Das Brauwesen in Jena

Das Brauwesen hat in Thüringen eine lange Tradition und kann bis zu den Anfängen der Überlieferungen zurückverfolgt werden. Der erste urkundliche Nachweis über die Bierherstellung in Jena stammt aus dem Jahr 1332, als der Stadt das Braurecht erteilt wurde. Aus der Urkunde geht unter anderem hervor, dass bereits vor dieser Zeit in Jena Bier gebraut worden ist. Neben dem ursprünglich hauswirtschaftlichen Brauen, einer Arbeit, die von Frauen zu Versorgung der eigenen Familie verrichtet wurde, entwickelte sich ein freigewerbliches Brauen.

Ab Mitte des 14. Jahrhunderts wurde das Braurecht erlassen. Fortan sollten nur noch Bürger brauberechtigt sein, die Geschoss (Steuern) zahlten und wehrhaft waren. Nach dem Grad der Wehrhaftigkeit und der Höhe der Steuern wurde die Menge festgelegt, die gebraut werden durfte. Vor allem umliegenden Ortschaften sollte die Bierherstellung untersagt bleiben. Jena umging allerdings das strenge Recht und ließ außer den Bürgern bis ins 19. Jahrhundert hinein stets weitere Brauberechtigte gelten.

Bis zur Aufhebung der Klöster im 16. Jahrhundert wurde in den Jenaer Klosterhäusern von Mönchen und Nonnen Bier hergestellt.

Es brachte große wirtschaftliche Vorteile, das Braurecht auszuüben, so dass jeder Brauberechtigte über die Wahrung seiner Rechte wachte. Es kam soweit, dass 1536 200 Bürger gerüstet nach Löbstedt zogen, um dort das vorgefundene Bier ablaufen zu lassen und alles Brau- und Schankgerät zu zerschlagen, weil entgegen dem Braurecht gebraut worden war. In späteren Jahren wiederum reichte das städtische Bier oft nicht aus, so dass es aus umliegenden Dörfern, sogenannten Bierdörfern, eingeführt werden musste.

In der Polizei- und Landesordnung von 1556 sind Festlegungen gegen das „Zutrinken und Zusaufen“ enthalten, die sich auch in den Statuten der Universitäten befinden. Genützt haben sie wohl wenig, denn ihre Erneuerung lässt sich über Jahrhunderte hinweg verfolgen.

Mit Gründung der Universität hatte sich der Bierbedarf erhöht, so dass zur Förderung der Universität und zur Bedarfsdeckung diese das Braurecht zur Versorgung ihrer eigenen Einrichtungen erhielt, das sie bis ins 19. Jahrhundert ausübte. Ab 1558 durften sogar Professoren im Brauhaus der Universität für den eigenen Bedarf und den ihrer Tischgenossen steuerfrei Bier brauen, was nicht immer innerhalb der gesetzten Grenzen blieb und so zu Streitigkeiten zwischen Universität und Bürgerschaft führte.

Von 1672 bis 1690 war Jena Herzogtum und hatte zur Versorgung des Hofes und der Bediensteten ein „Fürstliches Brauhaus“ eingerichtet.

1709 hatte man den Bierpreis für ein Maß (0,9 Liter) von 3 auf 4 Pfennig erhöht. Die Studenten protestierten acht Tage lang und man konnte ihnen erst beikommen, als aus Weimar das Militär zu Hilfe kam. Der studentische Jargon hatte eigene Bezeichnungen für die Biere. Das Stadtbier nannte man „Klatsch“, manche Dorfbiere „Dorfteufel“ und das aus Cospeda nannten sie „Menschenfett“, weil das Brauwasser von der Quelle über den Friedhof zum Brauhaus gelaufen sein soll.

Die Universität hatte nicht nur Einfluss auf den Bierverbrauch, sondern auch auf dessen Beschaffenheit. Im 19. Jahrhundert arbeiteten Wissenschaftler auf dem Gebiet der Gärungschemie und verbesserten damit die Qualitätsentwicklung des Bieres, woraufhin sich das genossenschaftliche Brauen stark entwickelte.

Seit dem 16. Jahrhundert hatte man zwei Gemeindebrauhäuser genutzt. Das ehemals fürstliche, das Nollendorfer Brauhaus kam später dazu.

Die Vereinigung der Braugenossenschaften 1830 führte dazu, dass 1855 die Brauerei am Felsenkeller gebaut werden konnte. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten übernahm 1881 der Rat der Stadt die Brauerei, die – bis sie 1951 in Volkseigentum überging – als kommunaler Betrieb geführt wurde. Knapp ein halbes Jahrhundert später ging sie in Konkurs.

Seit 1996 gibt es den Jenaer Gerstensaft aus dem Braugasthof Papiermühle. Mittlerweile werden ein helles Burschenpils, ein dunkles Premium und die Bockbiere „Jenaer Schellenbier“ und „Alt Jenaer“ gebraut.